Eine kleine Sensation,
die die Welt zwar nicht in ihren Grundfesten erschüttern wird, aber doch eine
Meldung wert ist, ist das erste Toleranzedikt des preußischen Staates gegenüber
den deutschen Quäkern. Es ist bislang weder in der Wissenschaft noch in Quäkerkreisen
bekannt, und ich habe es eigentlich per Zufall vor einigen Jahren im Geheimen
Preußischen Staatsarchiv (Berlin) entdeckt.
Ich gebe hier zum
ersten Mal den gesamten Text wieder. Die Situation war, kurz gesagt, Folgende:
die
Quäker in Minden wurden vom Staat hart verfolgt: sie verloren alle bürgerlichen
Rechte, wurden andauernd mit Strafsteuern drangsaliert, und nun hatte man 1798
auch noch ihren Versammlungsraum behördlich geschlossen. Die Verzweiflung war groß
und man beschloss, Preußen als Gruppe zu verlassen. Erst diese drohende
Abwanderung der Quäker führte dazu, dass der König höchstpersönlich das unten
zu findende Toleranzedikt aussprach. Der Grund war banal – die Quäker waren
gute Steuerzahler, und die wollte man nicht verlieren.
Hier also der Text:
Seine Königl. Majestät von Preußen
geben dem Auswärtigen Departement, dem GeneralDirectorio und dem
JustizDepartement auf dessen Bericht vom 9. d. M. über die in Mindeschen sich
nach und nach gebildete Quäckerseckte zu erkennen, daß die sechs Familien
welche jetzt diese Seckte dort ausmachen, weil sie sich seit dem Jahre 1790
nicht weiter ausgebreitet, und sich ehrlich ernährt haben, künftig hin bei
ihren Religions Uebungen tolerirt, ihre Weigerung zur bürgerl. Ordnung durch
Strafen und deren exekutirische Beitreibung in wesentl. Dingen abgestellt, in
minder wesentlichen, als z. B. in der Form bey den ehelichen Verbindungen, bey
den EidesLeistungen, und dem eigenen Unterricht ihrer Kinder nachgesehen, die
weitere Ausbreitung dieser Seckte aber, durch Untersagung der Aufnahme neuer
Mitglieder oder Verheiratung der Secktierer mit anderen ReligionsVerwandten,
verhindert, den Secktierern auch nicht erlaubt seyn solle, eine neue Stätte
oder Grundstück zu acquiriren, oder als Heuermann zu bewohnen, daß alles dies
den erwähnten Familien mit der Drohung bekannt gemacht werden solle, daß sie im
Fall einer weitern Ausbreitung, bey der ersten Aufnahme eines neuen Mitgliedes
der ihnen bewilligten Tolleranz verlustig erklärt, dasselbe wenn es ein
Fremdling, sogleich über die Grenze geschaft, und wenn es ein Unterthan, ohne
alle Nachsicht durch stufenweise Anwendung der gesetzlichen ZwangsMittel, zur
bürgerlichen Ordnung ohne alle Ausnahme angehalten werden würde, daß endlich
eintretenden Falls hierauf auch würcklich gehalten werden solle.
Berlin den 18, febr. 1800
Friedrich Wilhelm
P.(otsdam), 18. feb. 1800
An das Ausw. Departement
GeneralDirect. U. Just. Departm.
An das Geistl. Depart. Des Min. Massow
Allernechst eingelauffen v. Gen. Direct. D. 31. Mart. 1800, Massow.
Also: zwar waren nicht Quäker
per se geduldet, aber immerhin sechs Familien, die zum Teil recht großen Anhang
hatten. Ein Anfang war gemacht, und diese sechs Familien sind der „Kern“ der
späteren Quäkergemeinde Mindens.