20111213

Ausschlüsse und Andachtsverbot bei Quäkern - eine Nachfrage

Das Thema Sanktionen, Gemeindezucht und Ausschluss beschäftigt mich schon seit einigen Jahren, und erst kürzlich hat dieses schwierige Thema in München durch ein „Verbot zur Andacht“ neue Brisanz bekommen (Siehe die Darstellung des Betroffenen)

Bevor man sich eine Meinung bildet, ist es oft hilfreich, in die Geschichte und auf andere Quäkerversammlungen zu sehen.
Dabei konnte ich recht Interessantes herausfinden, wobei ich die Ergebnisse nach einem wissenschaftlichen Vortrag 2013 gedruckt vorlegen möchte. Der Titel steht bereits fest: „Sehr, sehr hart ist dieser Schritt für mich gewesen...“: Gemeindeordnung und Sanktionsverhalten im Quäkertum“.
Dabei kann ich vorwegnehmen, dass vor allem im 18. und 19. Jahrhundert häufig Mitglieder aus der Gemeinde ausgeschlossen wurden, aus den nachvollziehbarsten und aus den absurdesten Gründen. Stets ging es aber um Mitglieder, und es war den Ausgeschlossenen immer möglich, weiterhin (wenn sie wollten) die Andacht zu besuchen, und in einigen Fällen sogar die Geschäftsversammlung. Auch in späteren Zeiten kam es immer wieder zu Ausschlüssen; so etwa hat die DJV in ihrer Geschichte bislang fünf Ausschlüsse ausgesprochen, aus verschiedenen Gründen.
Was es aber bislang noch nicht gegeben hat, ist die Verweigerung des Zutritts zu einer Andacht. Andachten waren bislang religiöse Veranstaltungen, für Mitglieder wie auch Nichtmitglieder. Aus der Literatur habe ich noch nie von einer solchen Zutrittsverweigerung gehört. Um eine etwas sicherere Grundlage zu haben, habe ich im nun bald verflossenen Jahr befreundete Quäkerforscher, Bibliothekare und Archivare (vor allem in England und den USA) angeschrieben und nach solchen Fälle gefragt.
Es sieht, bei aller Vorsicht und fehlender Literatur, ganz so aus, als wäre seit Gründung des Quäkertums erstmals 2011 ein „Andachtsverbot“ ausgesprochen worden. Das wäre schon ein besonderes Novum, auch im internationalen Kontext.
Ich bitte daher: falls jemand, der hier vorbeikommt, doch einen solchen Fall kennt oder davon gehört hat, mir davon zu schreiben. Vertrauen ist gewährleistet, ich werde hier keine Namen nennen. Mich interessiert aber sehr, falls ich in der Geschichte doch einen Fall übersehen habe.