Das Thema Sanktionen, Gemeindezucht und Ausschluss beschäftigt
mich schon seit einigen Jahren, und erst kürzlich hat dieses schwierige Thema
in München durch ein „Verbot zur Andacht“ neue Brisanz bekommen (Siehe die Darstellung des Betroffenen)
Bevor man sich eine Meinung bildet, ist es oft hilfreich, in
die Geschichte und auf andere Quäkerversammlungen zu sehen.
Dabei konnte ich recht
Interessantes herausfinden, wobei ich die Ergebnisse nach einem
wissenschaftlichen Vortrag 2013 gedruckt vorlegen möchte. Der Titel steht bereits
fest: „Sehr, sehr hart ist dieser Schritt für mich gewesen...“: Gemeindeordnung
und Sanktionsverhalten im Quäkertum“.
Dabei kann ich vorwegnehmen, dass vor allem im 18. und 19.
Jahrhundert häufig Mitglieder aus der Gemeinde ausgeschlossen wurden, aus den
nachvollziehbarsten und aus den absurdesten Gründen. Stets ging es aber um
Mitglieder, und es war den Ausgeschlossenen immer möglich, weiterhin (wenn sie
wollten) die Andacht zu besuchen, und in einigen Fällen sogar die
Geschäftsversammlung. Auch in späteren Zeiten kam es immer wieder zu
Ausschlüssen; so etwa hat die DJV in ihrer Geschichte bislang fünf Ausschlüsse
ausgesprochen, aus verschiedenen Gründen.
Was es aber bislang noch nicht gegeben hat, ist die
Verweigerung des Zutritts zu einer Andacht. Andachten waren bislang religiöse Veranstaltungen,
für Mitglieder wie auch Nichtmitglieder. Aus der Literatur habe ich noch nie
von einer solchen Zutrittsverweigerung gehört. Um eine etwas sicherere Grundlage zu
haben, habe ich im nun bald verflossenen Jahr befreundete Quäkerforscher, Bibliothekare
und Archivare (vor allem in England und den USA) angeschrieben und nach solchen
Fälle gefragt.
Es sieht, bei aller Vorsicht und fehlender Literatur, ganz
so aus, als wäre seit Gründung des Quäkertums erstmals 2011 ein „Andachtsverbot“
ausgesprochen worden. Das wäre schon ein besonderes Novum, auch im
internationalen Kontext.
Ich bitte daher: falls jemand, der hier vorbeikommt, doch
einen solchen Fall kennt oder davon gehört hat, mir davon zu schreiben.
Vertrauen ist gewährleistet, ich werde hier keine Namen nennen. Mich
interessiert aber sehr, falls ich in der Geschichte doch einen Fall übersehen
habe.